KOSTEN
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Zusatzversicherung oder Unfallkasse über die Höhe der Kostenbeteiligung. Teilweise wird auch eine ärztliche Verordnung verlangt.
Ich bin von den gängigen Zusatzversicherungen anerkannt, mit Ausnahme der Helsana-Gruppe (Helsana, Avanex, Maxi.ch, Progrès, Sansan). Selbstverständlich können Sie auch als SelbstzahlerIn in die osteopathische Behandlung kommen.
Ab 1. Januar 2018 rechnen wir nach dem von den Krankenkassen schweizweit verlangten «Tarif 590» ab. Die Behandlungen werden in 5-Minuten Zeiteinheiten abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass auch Aktenstudium und Dossierführung Teil der Konsultationszeit sind. Berichte und Empfehlungsschreiben verrechnen wir gemäss Aufwand.
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, andernfalls stellen wir sie Ihnen privat in Rechnung.