KOS­TEN

 

Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor Beginn der The­ra­pie bei Ihrer Zusatz­ver­si­che­rung oder Unfall­kas­se über die Höhe der Kos­ten­be­tei­li­gung. Teil­wei­se wird auch eine ärzt­li­che Ver­ord­nung verlangt.

Ich bin von den gän­gi­gen Zusatz­ver­si­che­run­gen aner­kannt, mit Aus­nah­me der Hels­a­na-Grup­pe (Hels­a­na, Avanex, Maxi.ch, Pro­grès, San­san). Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch als Selbst­zah­le­rIn in die osteo­pa­thi­sche Behand­lung kommen.

Ab 1. Janu­ar 2018 rech­nen wir nach dem von den Kran­ken­kas­sen schweiz­weit ver­lang­ten «Tarif 590» ab. Die Behand­lun­gen wer­den in 5‑Minuten Zeit­ein­hei­ten abge­rech­net. Bit­te beach­ten Sie, dass auch Akten­stu­di­um und Dos­sier­füh­rung Teil der Kon­sul­ta­ti­ons­zeit sind. Berich­te und Emp­feh­lungs­schrei­ben ver­rech­nen wir gemäss Aufwand.

 

Ver­ein­bar­te Ter­mi­ne kön­nen bis 24 Stun­den im Vor­aus abge­sagt oder ver­scho­ben wer­den, andern­falls stel­len wir sie Ihnen pri­vat in Rechnung.